Häufige Fragen
Wie bekomme ich bei Ihnen eine Behandlung?
Logopädie findet in der Regel über eine ärztliche Verordnung statt.
Aber welche Ärzte können die eigentlich ausstellen?
- AllgemeinmedizinerInnen (Hausärzte)
- HNO Ärzte
- Neurologen
- Kinderärzte
- Zahnärzte
- Kieferorthopäden
- Internisten
- Pädaudiologen
- Phoniater

Was passiert in der
Behandlung?
In einem ausführlichen Anamnesegespräch möchten wir gemeinsam mit Ihnen Ihre Situation betrachten und Ihre Wünsche und Ziele erfahren.
Anschließend ermitteln wir, mit einer individuell abgestimmten und bei Bedarf sehr spielerischen Diagnostik, die sprachlichen Fähigkeiten Ihres Kindes, Ihres Angehörigen oder von Ihnen, verständigen uns auf die vorrangigen Therapieziele. Im Anschluss erarbeiten wir einen Therapieplan und stimmen das weitere individuelle Vorgehen mit Ihnen ab.

Kann ich den Erfolg der Behandlung
positiv beeinflussen?
Ja! Die aktive Umsetzung zu Hause ist für den Therapieerfolg von großer Bedeutung
Es kann vorkommen,dass wir Eltern oder Angehörige bitten, bei bestimmten Übungen oder auch einmal während der ganzen Therapiestunde anwesend zu sein, um eine spezielle Übungsdurchführung konkret zeigen zu können.
Eltern erhalten so auch Gelegenheit, das Verhalten der Therapeutin im Umgang mit der Sprachstörung zu beobachten und dadurch Anregungen für ihr eigenes Verhalten zu erhalten.
Jede Therapie beinhaltet, meist zu Stundenbeginn oder –ende, regelmäßige Gespräche über die Inhalte der Therapie, den Behandlungsverlauf, den bisher erreichten und noch zu erwartenden Therapieerfolg sowie eine fortlaufende Beratung im Umgang mit der jeweiligen Störung.
Scheuen Sie sich nicht aktiv nachzufragen.

Wie lange dauert eine Behandlung?
In der Regel dauert eine Therapieeinheit 45 Minuten und findet je nach Verordnung 1-2 x wöchentlich statt. Bei schwerwiegenden Störungen oder im Akutfall können auch drei oder mehr Termine pro Woche sinnvoll sein.
Die gesamte Behandlungsdauer ist abhängig von der Schwere der Störung, den individuellen Lernvoraussetzungen und Lebensbedingungen der Patienten sowie der Therapiemotivation.

Was kostet die Behandlung?
Wir behandeln Patienten aller gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Die Kosten werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Privatversicherte Patienten können sich vor Beginn der Therapie in unserer Praxis einen Kostenvoranschlag erstellen lassen.
Leistungen im Bereich der Prävention und Prophylaxe werden nicht von den Krankenkassen übernommen. Die Kosten für diese Beratungen und Behandlungen müssen in Eigenleistung erbracht werden.
Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zahlen Sie als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse einen Eigenanteil von 10% sowie eine Rezeptgebühr von 10 Euro pro Verordnung.
Sofern Sie einen Befreiungsausweis von Ihrer Kasse erhalten haben, sind Sie bei Vorlage von Zuzahlungen befreit.
